Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Niwero | Ehemals WebX-Solution (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, Webdesign und digitaler Lösungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, Webdesign, E-Commerce-Lösungen, SEO-Dienstleistungen und verwandten digitalen Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Webentwicklung, Webdesign, E-Commerce, SEO und verwandten digitalen Dienstleistungen nach Maßgabe der zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(2) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis oder dem Angebot des Auftragnehmers, soweit diese dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
§ 3 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig, nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritte einzusetzen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
(3) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden technischen Standards. Eine Garantie für die zukünftige Kompatibilität mit neuen Technologien oder Standards wird nicht übernommen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistungen oder entsprechend den vereinbarten Teilzahlungen. Bei laufenden Projekten kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% des Gesamtpreises verlangt werden.
(3) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
§ 5 Leistungszeitraum
(1) Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Die Leistungsfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung und nach Erhalt einer eventuell vereinbarten Anzahlung sowie nach Vorliegen aller für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen seitens des Auftraggebers.
(3) Die Leistungsfrist verlängert sich angemessen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt oder wenn Umstände eintreten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Texte, Bilder und sonstigen Materialien vollständig, rechtzeitig und in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und dass diese keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Erfüllung des Auftrags von Bedeutung sein können.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, kann der Auftragnehmer die vereinbarten Fristen verlängern und die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
§ 7 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritte einzusetzen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über alle Umstände zu informieren, die für die Erfüllung des Auftrags von Bedeutung sind.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung erstellten Werke (Websites, Designs, Codes, Grafiken, Texte etc.) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck.
(3) Eine Übertragung des Urheberrechts an den Auftraggeber erfolgt nicht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Werke in seinem Portfolio zu zeigen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung behält der Auftragnehmer das Eigentum an den erstellten Werken.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen und frei von Sachmängeln sind.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben, Unterlagen oder Materialien des Auftraggebers beruhen.
(3) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer Kardinalpflicht handelt.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischerweise entstehenden Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei regelmäßiger Datensicherung entstehen würde.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragserfüllung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen, die allgemein bekannt sind oder die der Auftragnehmer ohne Verletzung der Vertraulichkeitspflicht von Dritten erhalten hat.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Auftragserfüllung und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten zu treffen.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 13 Kündigung
(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
(2) Bei Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Urheberrecht und Eigentum
(1) Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung erstellten Werke, einschließlich Websites, Designs, Quellcodes, Grafiken, Texte, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck.
(3) Eine Übertragung des Urheberrechts oder des Eigentums an den erstellten Werken an den Auftraggeber erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Werke in seinem Portfolio, auf seiner Website, in Präsentationen und zu Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich ausgeschlossen.
(5) Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung behält der Auftragnehmer das Eigentum an allen physischen und digitalen Arbeitsergebnissen, Dateien, Codes und sonstigen Materialien, die im Rahmen der Auftragserfüllung erstellt wurden.
§ 15 Herausgabe von Daten
(1) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber alle für die Nutzung der erstellten Werke erforderlichen Daten, Dateien, Codes und Dokumentationen in einem üblichen Format zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Herausgabe erfolgt in digitaler Form auf einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Datenträger oder über einen sicheren Übertragungsweg (z.B. Cloud-Speicher, FTP-Server).
(3) Die Herausgabe umfasst die finalen Arbeitsergebnisse, jedoch nicht die Entwicklungsversionen, Entwürfe, Skizzen oder sonstige Zwischenstände, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug oder anderen Vertragsverstößen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Daten herauszugeben, bis der Verzug behoben ist oder der Vertragsverstoß beendet wurde.
(5) Die Herausgabe von Daten erfolgt nur gegen vollständige Zahlung aller fälligen Forderungen des Auftragnehmers.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Frist für die Herausgabe der Daten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftragnehmer die Daten löschen, es sei denn, der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse an der Aufbewahrung nachgewiesen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Dortmund.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt.

